Eine dringende Stellungnahme von Queermany gegen die Kriminalisierung von Aktivismus und die Bedrohung des queeren Aktivismus
Berlin, 26. März 2024 – Als Repräsentant*innen von Queermany, einer Bewegung, die sich für inklusive queere Klimagerechtigkeit einsetzt, möchten wir unsere Stellungnahme zur potenziellen Anklage von Unterstützer*innen der Letzten Generation durch die Staatsanwaltschaften Neuruppin und München erweitern. Wir erkennen, dass die Anwendung des § 129 StGB gegen gewaltfrei agierende Klimaschutzgruppen einen gefährlichen Präzedenzfall darstellt, der weitreichende Konsequenzen für alle Formen des Aktivismus, einschließlich des queeren Aktivismus, haben könnte.
Der Einsatz von zivilem Ungehorsam als Mittel, um auf drängende soziale und ökologische Themen aufmerksam zu machen, ist eine tief in der Geschichte des Aktivismus verankerte Praxis. Von den Stonewall-Unruhen bis zu heutigen Aktionen für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung haben queere Aktivist*innen immer wieder auf zivilen Ungehorsam zurückgegriffen, um Veränderungen zu bewirken. Die potenzielle Anwendung des § 129 StGB gegen Klimaaktivist*innen signalisiert eine zunehmende Bereitschaft, Aktivismus zu kriminalisieren, was ebenfalls auf queere Bewegungen übergreifen könnte, insbesondere in einem politischen Klima, in dem rechte Strömungen an Stärke gewinnen.
Ein solcher Rechtsruck birgt die Gefahr, dass die Rechte und Freiheiten von marginalisierten und unterrepräsentierten Gruppen, einschließlich der queeren Gemeinschaft, untergraben werden. Die Kriminalisierung von gewaltfreiem Protest könnte als Werkzeug genutzt werden, um queeren Aktivismus zu unterdrücken und die Stimmen von LGBTIQ+ Personen zu marginalisieren, die für ihre Rechte und eine gerechtere Gesellschaft kämpfen.
Daher betonen wir, dass der Kampf gegen die Klimakrise und der Einsatz für soziale Gerechtigkeit, einschließlich der Rechte von LGBTIQ+ Personen, untrennbar miteinander verbunden sind. Beide erfordern die Freiheit, sich zu versammeln, zu protestieren und politische Maßnahmen einzufordern, ohne die Furcht vor unverhältnismäßiger strafrechtlicher Verfolgung.
Wir appellieren an die Staatsanwaltschaften, die Bedeutung des friedlichen Protests in einer lebendigen Demokratie anzuerkennen und von einer Kriminalisierung der Aktivist*innen abzusehen. Die Entscheidung gegen eine Anwendung des § 129 StGB in diesen Fällen wäre ein starkes Bekenntnis zum Schutz demokratischer Freiheiten und zur Wertschätzung des Aktivismus als wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs und zur Fortentwicklung unserer Gesellschaft. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle aktivistischen Gruppen, einschließlich der queeren Gemeinschaft, die Freiheit behalten, sich für ihre Anliegen einzusetzen, ohne befürchten zu müssen, als kriminelle Vereinigungen eingestuft zu werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Penelope Frank
Mitbegründerin & Sprecherin von Queermany
Email: penelope.frank@queermany.de
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Über Queermany:
Queermany ist eine Graswurzelbewegung, die sich für die sozial-ökologische Wende einsetzt und den queer-feministischen Klimaaktivismus stärken will. Im Mittelpunkt der bewegungsübergreifenden Vernetzung und Proteste steht, die Unsicherheiten und Sorgen der Bürger*innen anzugehen. Das Team setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Städte zusammen, die sich für eine inklusive und nachhaltige Zukunft einsetzen.